Neben vielen weiteren Punkten ist beim Hausverkauf die Unterscheidung von Eigentumsübertragung und Besitztesantritt wichtig. Hier der Unterschied kurz erklärt.
Eigentumsübertragung
Die Eigentumsübertragung erfolgt durch (und erst damit!) die Abgabe der Grundbuchanmeldung beim zuständigen Grundbuchamt. Erst mit dieser Abgabe wechselt das Eigentum und der Käufer wird Eigentümer der Liegenschaft und kann rechtlich darüber verfügen. Zum Beispiel also kann der Käufer ab diesem Zeitpunkt Grundpfandrechte errichten oder erhöhen und die Liegenschaft weiterverkaufen.
Besitzesantritt
Auch Besitzesübergabe oder Antritt genannt. Damit ist die Übertragung der tatsächlichen Gewalt über die Liegenschaft gemeint. In der Praxis geht dies oft mit der Übergabe der Schlüssel einher. Meistens wird zudem vereinbart, dass Nutzen und Gefahr zu diesem Zeitpunkt auf den Käufer übergehen.
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