Unser Immobilien-Ratgeber:

Sie profitieren – uns freut’s – ein glücklicher Hausverkauf

myhausverkauf.ch - Sie profitieren uns freut's - ein glücklicher Hausverkauf

Ausgangslage

Nach eingehender Prüfung verschiedener Verkaufsmöglichkeiten entscheidet sich das Ehepaar vor dem anstehenden Pensionsalter das langjährige Eigenheim zu verkaufen, um in eine altersgerechtere und pflegeleichtere Wohnung zu ziehen. Das zu verkaufende Einfamilienhaus ist seit seiner Erstellung im Jahr 1958 im Familienbesitz. Die Preisvorstellung des Ehepaars, welches nicht über vertiefte Marktkenntnisse verfügt, liegt in einem moderaten Bereich.
Um eine realistische Expertenmeinung zu erhalten, engagieren die Eigentümer MyHausverkauf. Gemäss eingehender Analyse und Einschätzung der Bewertungsabteilung liegt der realisierbare Marktpreis der Liegenschaft über den ursprünglichen Erwartungen der Hauseigentümer. 

Verkaufsprozess

Nach dem definitiven Entscheid zur Zusammenarbeit mit MyHausverkauf erstellt unser Team bestehend aus Immobilienfotograf, Architektin ETH und Projektleiter die Verkaufsdokumentation (ein Exposé zur Ansicht finden Sie hier), auf Wunsch mit Mitwirkung durch die Verkäuferschaft.
Schon unmittelbar nach dem Vermarktungsstart ist schnell ersichtlich, dass sich das Haus einer grossen Nachfrage erfreut. Entsprechend zeigt sich der sorgfältig strukturierte Verkaufsprozess als Erfolgsgarant. Insgesamt finden nach überstandener Vorprüfung durch MyHausverkauf ca. 40 Einzelbesichtigungen statt. Warum Einzelbesichtigungen wichtig sind lesen Sie hier.
Die zeitintensive Betreuung der Interessenten und der Vertrauensaufbau zahlen sich aus – mehr als die Hälfte der besichtigenden Parteien wollen das Haus kaufen und reichen ein Angebot ein.

MyHausverkauf erstellt eine Übersicht über die Offerten und bespricht diese eingehend mit den Eigentümern. Da qualitative Kriterien eine gewichtige Rolle spielen, lernen die Verkäufer die ausgewählten Käufer persönlich kennen, um Ihre Entscheidung zu verifizieren. Sofort wird klar – trotz Kaufpreis unter dem Maximalangebot – das ist die richtige Käuferfamilie.

Die weiteren Verkaufsschritte inklusive Reservationsvereinbarung, provisorischer Berechnung der Grundstückgewinnsteuer sowie notarielle Beglaubigung des Kaufvertrages und Eigentumsübertragung können erfolgreich und zur vollsten Zufriedenheit der Eigentümer abgeschlossen werden. 

Verkaufspreis Hausverkauf

Durch den strukturierten Verkaufsprozess mit individueller Interessentenbetreuung und Verhandlung wird ein Verkaufspreis erzielt, welcher rund 300’000.- Schweizer Franken über den ursprünglichen Erwartungen der Eigentümer liegt. 

Grundstückgewinnsteuer

Die provisorische Berechnung der Grundstückgewinnsteuer erfolgte in Absprache mit dem Steueramt und gemäss dem Informationsstand des zuständigen Sachbearbeiters. Die provisorische Veranlagung wird parallel zur Anmeldung des Kaufvertrages beim Notariat eingereicht.

Im Rahmen der Aufbereitung der definitiven Veranlagung der Grundstückgewinnsteuer-Deklaration nach Abschluss der Eigentumsübertragung fällt uns auf, dass die vom Steuerkommissär angenommenen Anlagekosten sehr tief angesetzt und mit guten Argumenten zumindest diskutiert werden könnten. Das ist darum entscheidend, weil die Steuer auf Hausverkäufen auf der Differenz Anlage- resp. Anschaffungskosten zu Verkaufspreis veranlagt wird. 

Ein erstes Telefonat mit dem Steueramt liefert kein definitives Ergebnis, jedoch Klarheit, dass vom Amt für die Herleitung der Anlagekosten nicht alle relevanten Informationen berücksichtigt worden sind. 
Ein Termin mit der Verkäuferschaft in der frisch bezogenen Mietwohnung und das Studium sämtlicher relevanter Unterlagen bringt Klarheit:
Durch die Vielzahl von Erb-, Schenkungs- und Kaufverträgen ist übersehen worden, dass der allererste, ursprüngliche und für die Anlagekosten relevante Kaufvertrag lediglich auf die Hälfte des Grundstückes lautete. Die korrekten Anlagekosten sollten daher mehr als doppelt so hoch veranlagt werden, was zu einer erheblichen Steuerminderung führen würde. 
Ein kurzes Telefonat mit dem Steueramt ergab Klarheit über die Richtigkeit dieser neuen Erkenntnisse. Durch die sorgfältige Recherche konnte die definitive Veranlagung im Vergleich zur provisorischen Veranlagung um mehr als die Hälfte reduziert werden. Dies zusätzlich zum Profit aus dem realisierten Verkaufspreis des Hausverkaufs.  

Das nachstehende Bild zeigt die kürzlich eingegangene, definitive Schlussrechnung des Steueramtes.
Gut ersichtlich der provisorische Betrag von 63’935.60.- und der nach Optimierung definitiv resultierende Betrag von 30’940.80.-. Saldo zu Gunsten der Eigentümerschaft: 33’014.35.-. 

Hausverkauf Ergebnis GSGS Rückzahlung

Fazit

Ein Hausverkauf ist für viele Eigentümer ein nicht alltägliches Geschäft. Der Fall zeigt eindrücklich, dass die professionelle Aufbereitung und Strukturierung des Hausverkaufs sowie die treuhänderisch sorgfältige Begleitung der Steuerfragen grosses Optimierungspotential haben. 

Sie profitieren – uns freut’s – wollen auch Sie mit uns Ihre Liegenschaft verkaufen? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.