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Hausverkauf: Gebühren, Steuern und weitere Kosten

Hausfinanzierung

Grundsätzlich löst der Verkauf eines Hauses neben den Kosten der eigentlichen Verkaufsaktivitäten folgende Mittelabflüsse aus:

  • Notar-Honorar: Aufsetzen Vertrag und Beurkundung sowie Errichtung von Schuldbriefen
  • Gebühren Grundbuchamt: Eintragung im Grundbuch sowie Erstellung beglaubigte Kopien (sog. Abschriften)
  • Handänderungssteuern
  • Grundstückgewinnsteuern
  • Die Grundstückgewinnsteuer ist vom Verkäufer zu zahlen, die anderen Aufwendungen werden üblicherweise zwischen Verkäufer und Käufer 50/50 aufgeteilt, was im Vertrag zu regeln ist.

Notar-Honorar
Berechnungsbasis ist der Verkaufspreis. Die Ansätze sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich, meist ein tiefer ‰-Satz (also z.B. 3‰ respektive 0.3% von 1 MCHF = 3’000.-). Bern, Genf, Wallis und Tessin haben hohe Notar-Honorare. Am anderen Ende des Spektrums sind Schwyz, Zug, Schaffhausen und Appenzell Ausserrhoden. In Kantonen mit freien Notariaten kann es lohnenswert sein, Offerten von verschiedenen Notariaten für die Beurkundung einzuholen.

Grundbuchgebühren
Berechnungsbasis ist der Verkaufspreis, die Ansätze sind je nach Kanton unterschiedlich gemäss Auskunft beim örtlichen Grundbuchamt.

Handänderungssteuer
Berechnungsbasis ist der Verkaufspreis, je nach Kanton ausgestaltet als Steuer oder Gebühr in der Höhe von 0.3% bis 3%. Die kantonalen Steuergesetze kennen Ausnahmen von der Handänderungssteuer z.B. beim Erbgang oder bei Schenkung einer Liegenschaft.

Achtung: Zahlt der Verkäufer seinen Teil der Handänderungssteuer nicht, kann die Gemeinde ein Pfandrecht auf der zu verkaufenden Liegenschaft errichten. Der Käufer wird also im Normalfall (und zu Recht) verlangen, dass der Steuerbetrag auf einem Sperrkonto sichergestellt wird.

A) Die Kosten von MyHausverkauf können von der Berechnungsbasis für die Berechnung der Grundstückgewinnsteuern abgezogen werden.
B) Die Grundbuchgebühren und Handänderungssteuern betragen im Beispiel 1.5%, hälftig zwischen Verkäufer und Käufer aufgeteilt, also sind 0.25% Grundbuchgebühren und 0.5% Handänderungssteuern vom Verkäufer zu begleichen.

Vergleich der verschiedenen beim Verkauf eines Hauses resultierenden Aufwendungen für ausgewählte Kantone

Nach dem Studium dieses Artikels sollten Sie besser verstehen, welche Mittelabflüsse der Verkauf Ihres Hauses auslöst. Eigentlich gar nicht so schwierig, oder?

Wichtiger abschliessender Hinweis: In diesem Artikel wird nur das Thema Hausverkauf von natürlichen Personen (Privatvermögen) behandelt, nicht der Verkauf von Liegenschaften aus dem Geschäftsvermögen, z.B. von Betriebsliegenschaften.

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#Gebühren #Steuern #Hausverkauf