Was gilt als Grundstück im Sinne der Grundstückgewinnsteuer?
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Als Grundstück im Sinne der Grundstückgewinnsteuer gelten:
- Liegenschaften
- Selbständige, dauernde Rechte, die ins Grundbuch aufgenommen wurden (z.B. Baurecht)
- Bergwerke
- Miteigentumsanteile an Grundstücken
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Was gilt als Grundstück?
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Dieser Artikel erklärt, was im Sinne der Grundstückgewinnsteuer als Grundstück gitl.
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Patrick Fuchs
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MyHausverkauf
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