Bedingungen für Steueraufschub infolge Ersatzbeschaffung
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Damit ein Aufschub der Grundstückgewinnsteuer geltend gemacht werden kann müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Veräusserung einer selbst genutzten Wohnliegenschaft
- Erwerb einer ebenfalls selbst genutzten Ersatzliegenschaft
- Ersatzliegenschaft in der Schweiz
- Erwerb der Ersatzliegenschaft innert nützlicher Frist (ca. 2 Jahre)
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Article Name
Ersatzbeschaffung
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Der Artikel nennt die Bedingungen für einen Aufschub bei der Grundstückgewinnsteuer infolge Ersatzbeschaffung.
Author
Patrick Fuchs
Publisher Name
MyHausverkauf
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